Das verkehrssichere Rad © ADFC
Das verkehrssichere Fahrrad
Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad den Vorschriften entspricht.
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben. Dazu gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse!) und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Das muss dran sein
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Diese können auch batteriebetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden.
Sie müssen jedoch das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Grafik). Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten sind vorgeschrieben.
Das sollte dran sein
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind hochwertige Schlösser, eine Standlichtanlage, Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder. Wer nicht selbst Hand anlegen möchte, sollte sein Fahrrad regelmäßig – mindestens jährlich – in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.
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