Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Geisterfahrer

Geisterfahrer © Felix Wells

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie ihn in nicht zugelassener Richtung benutzen.

Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist. 20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie den benutzungspflichtigen Radweg zwar benutzen, aber in die falsche Richtung fahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Befahren einer Einbahnstraße gegen Fahrtrichtung

Wenn Einbahnstraßen mit einem Zusatzschild für Radfahrende freigegeben sind, dürfen sie sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen – und nur dann.

20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie die Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Radverkehr als Unifach

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fördert an sieben Hochschulen Radverkehrsprofessuren. Die Förderzusagen wurden…

Gefahrenstellen

Gefahrenstellen auf dem Schulweg

Radfahren ist an sich ungefährlich, wäre da nicht der Verkehr: Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Autofahrer:innen, die…

Hunderte von Fahrrädern verschiedener Farben und Modelle stehen dicht gedrängt und ungeordnet auf einer befestigten Fläche; die Räder sind ineinander verschachtelt, mit Körben, Taschen und bunten Sattelbezügen ausgestattet, ohne erkennbare Parkordnung oder Abstellvorrichtungen.

Fahrräder parken: Rechte und Grenzen

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht…

Miniatur-Fahrrad steht auf einem aufgeschlagenen Buch mit deutschem Gesetzestext.

StVO-Reform 2024/25: Veränderungen der Vorschriften im Wortlautvergleich

Die Vergleichstabelle vom ADFC zeigt alle Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen…

Großaufnahme eines Fahrradreifens, der auf Laub steht.

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat…

Gruppenfoto

ADFC-Fahrradklima-Test 2024: Deutschland verbessert sich minimal

Am 17. Juni 2025 stellte der ADFC zusammen mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Ergebnisse des…

Auswahl beim Fahrradkauf

Das richtige Alltagsrad

Fahrräder für den Alltagseinsatz sind Multitalente. Ob der kurze Weg zum Bäcker oder tägliches Pendeln zur Arbeit, ob…

Um gegenseitige Rücksichtnahme wird geboten.

Regeln für Mountainbiker

Wenn viele Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen die Natur zur Erholung nutzen möchten, kann das auf schmalen…

Pop-up-Radweg in Berlin-Kreuzberg im Frühjahr 2020.

Erfolgsfaktoren für Schnellausbau von Radinfrastruktur

Was sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren, damit Kommunen den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur beschleunigen und so…

https://www.adfc.de/artikel/fahren-entgegen-der-fahrtrichtunggeisterradeln

Bleiben Sie in Kontakt