Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Geisterfahrer

Geisterfahrer © Felix Wells

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie ihn in nicht zugelassener Richtung benutzen.

Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist. 20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie den benutzungspflichtigen Radweg zwar benutzen, aber in die falsche Richtung fahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Befahren einer Einbahnstraße gegen Fahrtrichtung

Wenn Einbahnstraßen mit einem Zusatzschild für Radfahrende freigegeben sind, dürfen sie sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen – und nur dann.

20 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie die Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Busfahrstreifen-Markierung

StVO-Novelle: Steckbrief Busfahrstreifen

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Busfahrstreifen. Kommunen können sie nun ohne den Nachweis einer besonderen…

Eine Straße in Berlin: Rechts und links sind Häuserzeilen zu sehen, die Fahrbahn ist mit einem großen Fahrradsymbol versehen. Weiter hinten ist die Fahrbahn rot eingefärbt, Poller dienen als modaler Filter.

Letzter Baustein der Straßenrechtsreform

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat mehrheitlich den Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung…

Fahrradstraße mit Anliegerregelung

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradstraßen und modale Filter

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradstraßen. Kommunen müssen nun keine besondere örtliche Gefahrenlage…

Empfehlungen des ADFC für Käufer:innen von Babboe-Lastenrädern

Der Verkaufsstopp von Babboe-Lastenrädern schlägt große Wellen. Auch in Deutschland besitzen viele Kund:innen…

Schnellausbau in den USA

USA: Theorie und Praxis für den Schnellausbau

Im autozentrierten Verkehrssystem der USA spielte der Radverkehr bis 1990 keine Rolle. Mit den ersten Förderprogrammen…

Gemeinsam genutzte Rad- und Gehwege

15 Irrtümer beim Radfahren aufgeklärt

Immer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in denen man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Was Radfahrende…

Projekt Movebis: Heatmap München zum Radverkehr.

Forschungsprojekt Movebis liefert Daten für Radverkehrsplanung

Die Kampagne Stadtradeln hat mit ihren Teilnehmer*innen zur Datengrundlage für das Forschungsprojekt Movebis…

Hunderte von Fahrrädern verschiedener Farben und Modelle stehen dicht gedrängt und ungeordnet auf einer befestigten Fläche; die Räder sind ineinander verschachtelt, mit Körben, Taschen und bunten Sattelbezügen ausgestattet, ohne erkennbare Parkordnung oder Abstellvorrichtungen.

Fahrräder parken: Rechte und Grenzen

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht…

Radgesetz Berlin

Volksentscheid Fahrrad

Es ist vollbracht: Ende Juni 2018 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands…

https://www.adfc.de/artikel/fahren-entgegen-der-fahrtrichtunggeisterradeln

Bleiben Sie in Kontakt