Die ADFC-Radreiseanalyse 2015

Die ADFC-Radreiseanalyse 2015 © ADFC

Die ADFC-Radreiseanalyse 2015

Beliebtester Radfernweg in Deutschland ist zum 11. Mal der Elberadweg, es folgen Main- und Donauradweg. Auf den weiteren Rängen finden sich der Rheinradweg & der RuhrtalRadweg. Neu in den Top-Ten sind der Bodensee-Königssee-Radweg & der Mosel-Radweg.

Radreisen: Beliebte Urlaubsform

  • Ca. 7 % der deutschen Bevölkerung (bezogen auf die Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren = 67,7 Mio. Personen / 7 % = 5. Mio.) haben in den letzten drei Jahren (2012 bis 2014) mindestens eine Radreise (mindestens 3 Übernachtungen, Fahrradfahren eines der Hauptmotive des Urlaubs).
  • 2014 haben 5,8 % der Deutschen (ab 18 Jahren) eine solche Radreise unternommen. Dies entspricht ca. 4 Mio. Personen. Davon haben 72 % eine Radreise und 28 % mehrere Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen unternommen.
  • Für die Reisevorbereitung ist das Internet für 90 % der Radreisenden die wichtigste Informationsquelle. Sie nutzen hier vor allem digitale Karten wie Google Maps und Informationen von Tourismusorganisationen.
  • Inzwischen nutzen fast ein Drittel der Radtouristen auf der Reise digitale Orientierungsmittel wie GPS-Geräte (33 %) und die Hälfte Smartphones (50 %). Fast ein Drittel der Radreisenden (31 %) informiert sich direkt bei den Tourist-Informationen vor Ort.
  • 93 % der Radreisenden nutzen im Urlaub ihr eigenes Fahrrad. Dieses ist überwiegend ein Trekkingrad (68 %), 19 % nutzen ein Mountainbike und 7 % ein Rennrad. Bei rund 5 % der Radreisen werden Elektrofahrräder eingesetzt. Der Mieträder-Anteil liegt bei 7,4 %.
  • Rund ein Drittel der Radreisenden nutzt die Bahn für An- und Abreise zur Urlaubsregion. Der Pkw-Anteil liegt mit 38 % vergleichsweise niedrig. Flugzeuge nutzten nur 6 %. Aber 15 % der Radreisenden starten direkt mit dem Fahrrad von zu Hause aus. Damit ist der Radtourismus eine der umweltverträglichsten Reiseformen!
  • Höchststand der Fahrrad-Beförderung im DB-Fernverkehr war 2002 mit 312.000 Fahrrädern, in den folgenden Jahren sank die Anzahl der mitgenommen Fahrräder. 2014 stieg die Anzahl auf 291.445 an, ein Plus von 12,6 % im Vergleich zu 2013 mit 258.890 Rädern. (DB Fernverkehr AG)
  • Hohe Nachfrage beim Fahrradtransport in Fernbuslinien: Das Unternehmen MeinFernbus transportierte 2014 mit 310 Bussen auf 88 Linien insgesamt 44.000 Fahrräder. Ein Plus von 238 %, denn 2013 waren es 13.000 Fahrräder. Weiter steigende Zahlen sind zu erwarten: Bis Mitte 2015 sollen auf allen Linien von MeinFernbus FlixBus Fahrräder befördert werden. Grenzüberschreitende Fahrradmitnahme ist dann nach Italien, Österreich, Schweiz, Tschechien, Frankreich und Beneluxländer möglich. (MeinFernbus FlixBus)

Beliebteste Radfernwege und Radregionen

  • Beliebtester Radfernweg in Deutschland ist zum 11. Mal der Elberadweg, es folgen Main- und Donauradweg. Auf den weiteren Rängen finden sich der Rheinradweg und der RuhrtalRadweg. Neu in den Top-Ten sind der Bodensee-Königssee-Radweg und der Mosel-Radweg.
  • Beliebteste deutsche Radreiseregion ist weiterhin Bayern. Es folgen Bodensee und Mecklenburg-Vorpommern. Neu sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie der Schwarzwald in den Top-Ten.
  • Beliebtester Radfernweg im Ausland ist der Donauradweg. Es folgen die Via Claudia Augusta, der Nordseeküsten-, der Etsch- und der Rheinradweg.
  • Die beliebtesten ausländischen Radreiseregionen und -länder sind unverändert die Niederlande, Österreich und Südtirol. Die weiteren Plätze belegen Frankreich, Mallorca, Italien und die Alpen. Der Gardasee und Spanien sind neu in den Top-Ten.

ADFC und Fahrradtourismus

  • Jubiläum für das ADFC-Projekt „Deutschland per Rad entdecken“: Eine Kombination von gedruckter Broschüre, Internetplattform und E-Paper auf www.adfc.de/reisenplus geben in 10. Ausgabe einen guten Überblick über 65 attraktive Radfernwege und Radregionen. 100 weitere Routen werden in Übersichten dargestellt. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt im Ausland für das Radreiseland Deutschland auf www.germany.travel.
  • 20 Jahre ADFC-Projekt „Bett+Bike“: Seit 1995 zertifiziert der ADFC fahrradfreundlichen Bett+Bike-Gastbetriebe. Inzwischen setzen 5.500 Gastbetriebe auf Radtouristen. Das ADFC-Netzwerk „Bett+Bike“ ist die erfolgreichste Marketingkooperation für den Radtourismus in Deutschland. Das erfolgreiche Label wurde in Luxemburg, Dänemark und Österreich übernommen. Alle Gastbetriebe auch auf www.bettundbike.de.
  • 10 Jahre ADFC-Klassifizierung von Radfernwegen: 47 Radfernwege mit 14.000 Kilometer tragen ADFC-Sterne, davon befinden sich 850 km in Österreich und 550 Kilometer in Dänemark. Auf der ITB 2015 wurden fünf Radfernwege als neue ADFC-Qualitätsradrouten mit 4 Sternen ausgezeichnet: Neckartal-Radweg, Grenzgängerroute Teuto-Ems, Vennbahn und in Österreich Donauradweg und Traisentalradweg. Der Saarland-Radweg erneuert seine Klassifizierung mit drei Sternen. Die Regionen Seenland Oder-Spree und Neusiedler See (A) wurden als ADFC-RadReiseRegionen auf der ITB ausgezeichnet.
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https://www.adfc.de/artikel/die-adfc-radreiseanalyse-2015

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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