Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Sicher und gut gelaunt mit dem Helm unterwegs

Mit dem Fahrradhelm unterwegs © www.abus.de | pd-f

Fahrradhelme

In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrende, weder im Allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten.

Zum Thema Helme für Radfahrer erreichen den ADFC immer wieder Anfragen. Manche möchten wissen, ob es in Deutschland eine Verpflichtung zum Tragen von Fahrradhelmen gibt – wenn nicht allgemein, so doch vielleicht in bestimmten Gegenden, für bestimmte Altersgruppen oder bei Fahrten im geschlossenen Verband.

Andere möchten sich einen Fahrradhelm kaufen und fragen nach, welches Modell der ADFC empfiehlt. Und wieder andere weisen auf Untersuchungen hin, denen zufolge Fahrradhelme keinen Zugewinn an Sicherheit bringen, und wenden sich gegen jede Beratung in Sachen „Fahrradhelm“ durch den ADFC.

Die Rechtslage

Da es keine Helmpflicht gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelmes bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden.

Davon abweichend hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden, dass eine Radfahrerin ohne Helm beim Zusammenstoß mit einer geöffneten Autotür eine 20-prozentige Mitschuld trägt (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12). Da das Urteil von anderen Oberlandesgerichten abweicht, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die verletzte Radfahrerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt – und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen.

Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch Schweizer Klasse, S-Klasse oder S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerende einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Unklar ist, welche Art Helm als geeignet anzusehen ist.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

kolektif Berlin

Gesehen und Gefahren: Frühlingsgefühle

Die Uhrzeitumstellung ist überstanden und zumindest wettermäßig brechen nun bessere Zeiten an. Auch Fahrradmessen finden…

Zwei Radfahrende in verschneiter Stadt.

Gesehen und gefahren: Wohltemperiert

Da ist sie wieder: Die Jahreshälfte, in der man auf die richtige Kleidung achten muss, um beim Radfahren nicht zu…

Eine Frau und ein Mann fahren bei Dunkelheit in der Stadt mit dem Rad.

Beleuchtung und Bekleidung im Winter

Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Es gilt: Sehen und gesehen…

Auf der Radbahn zu Hause, im Verkehr problematisch: Fixies

Fixies

Vor allem in Großstädten gehören sie zum Straßenbild: Radfahrende auf minimal ausgestatten Bahnrädern, die sich durch…

Das passende Fahrrad finden

Das passende Fahrrad

Wer regelmäßig Rad fährt, sollte auf einen gewissen Komfort Wert legen. Dabei ist ein hochwertiges Fahrrad sinnvoll, das…

Auch schwere Lasten mit dem Fahrradanhänger transportieren

Anhänger für Lasten

Sie schaffen ordentlich was weg und sind flexibler als ein Lastenrad: Lastenanhänger machen das Fahrrad zum…

Ein Fahrradhelm muss dem Kind richtig passen und es muss wissen, wie es den Helm richtig aufsetzt und schließt.

Fahrradhelme für Kinder

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Radfahrer mit Kopfhörer

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder…

https://www.adfc.de/artikel/fahrradhelme

Bleiben Sie in Kontakt