Ein Fahrradhelm muss dem Kind richtig passen und es muss wissen, wie es den Helm richtig aufsetzt und schließt.

Ein Fahrradhelm muss dem Kind richtig passen und es muss wissen, wie es den Helm richtig aufsetzt und schließt. © www.abus.de | pd-f

Fahrradhelme für Kinder

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber trotzdem sinnvoll sein, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Dafür muss er aber richtig getragen werden.

Damit ein Fahrradhelm den Kopf beim Sturz vor Verletzungen schützen kann, muss er richtig passen und korrekt aufgesetzt werden. Er darf weder wackeln, noch sollte er über die Stirn oder in den Nacken rutschen. Um den individuell passenden Fahrradhelm zu finden, sollte das Kind in jedem Fall beim Kauf dabei sein. Fakt ist: Nicht jedes Helmmodell passt zu jeder Kopfform.

Außerdem wird ein Fahrradhelm, der dem Kind nicht nur passt, sondern auch optisch gefällt, eher getragen. Eltern sind Vorbilder: Tragen sie selbst einen Helm auf dem Rad, werden es auch ihre Kinder freiwillig tun.

Den Helm richtig aufsetzen

Damit der Helm sicher sitzt, muss er richtig aufgesetzt werden. Zwischen den Augenbrauen und der Helmunterkante sind dann in etwa ein bis zwei Fingerbreit Platz. Häufig werden Helme zu weit in den Nacken geschoben - aus modischen Gründen oder weil die Helmkante im Sichtfeld als störend empfundenwird. Dann kann bei einem Sturz der Helm aber in den Nacken rutschen und dort selbst Verletzungen verursachen.

Mit dem Verstellsystem im Nacken wird der Helm fixiert. Dazu darf es aber nicht zu stramm angezogen werden, weil das Kopfschmerzen verursachen kann. Der Helm sollte fest auf dem Kopf des Kindes sitzen, aber nicht drücken.

Ist dies schon bei der Anprobe der Fall, wird das Kind später mit ihm nicht froh. Der Helm muss am Kopf bleiben, wenn er nur mit dem hinteren Verstellsystem fixiert ist und das Kind seinen Kopf kräftig schüttelt. Der Kinnriemen sollte so locker sitzen, dass noch ein Finger zwischen Gurt und Kinn passt.

ADFC-Tipp: Unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen. Die korrekte Einstellung der Helmgurte sollte gemäß der Herstellerangabe regelmäßig geprüft werden. Trägt das Kind eine Mütze unter dem Helm, muss der Gurt angepasst werden. Es dürfen nur dünne Mützen verwendet werden. Dicke Wollmützen verhindern, dass der Helm nah genug am Kopf sitzt. Er kann dann leicht verrutschen.

Qualität und Haltbarkeit des Fahrradhelms prüfen

In jedem Helm sollte das Herstellungsdatum vermerkt sein. Kunststoffe altern, daher sollten Helme nach etwa fünf Jahren ausgetauscht werden. Von Sonderangeboten ohne Herstellerdatum sollte man lieber die Finger lassen. Außerdem sollte der Helm das GS-Zeichen tragen. Das Zeichen steht für regelmäßig „geprüfte Sicherheit“.

Wenn Kinder auf dem Spielplatz spielen, sollten sie den Helm abnehmen.
Wenn Kinder auf dem Spielplatz spielen, sollten sie den Helm abnehmen. © www.abus.de | pd-f

Ohne Fahrradhelm auf den Spielplatz spielen

Im Straßenverkehr können Fahrradhelme Kinderköpfe bei einem Sturz vor Verletzungen schützen. Beim Klettern und Toben auf dem Spielplatz können sie aber gefährlich werden. Beim Spielen und besonders auf Spielplätzen mit Spielgeräten müssen Kinder ihre Fahrradhelme abnehmen.

Klettergerüste sind so konstruiert, dass zwischen den Sprossen immer ein Kinderkopf unbehindert hindurchrutschen kann. Trägt ein Kind aber einen Fahrradhelm, bleibt es unweigerlich in der Konstruktion hängen und kann sich dabei schwer verletzen. Auch die Haltegurte des Helms können an engen Stellen oder Seilknoten hängen bleiben und zur Strangulationsgefahr werden.

Zudem können spielende Kinder mit Fahrradhelm an engen Einstiegen und Durchlaufbarrieren beispielsweise an Kletter- und Rutschgeräten, mit dem Helm so heftig anstoßen, dass sie sich schwere Genickverletzungen zuziehen.

 

Fahrradhelme nur fürs Radfahren nutzen

Fahrradhelme sind immer ein Kompromiss zwischen optimaler Schutzwirkung und Belüftung sowie geringem Gewicht, damit der Tragkomfort möglichst hoch ist. Sie sind so konstruiert, dass sie den Kopf bei fahrradtypischen Stürzen schützen sollen. Fahrradhelme eignen sich deshalb nicht als Kopfschutz beim Reiten, Inlineskaten oder anderen Sportarten.

Bei Stürzen vom Fahrrad ist die Bewegung in erster Linie nach vorne gerichtet. Daher überdecken Fahrradhelme die obere Schädelhälfte und können durch einen gewissen Überstand im Stirnbereich auch das Gesicht teilweise vor Verletzungen schützen. Im Seiten- und Hinterkopfbereich ist kein ausgeprägter Schutz vorhanden, weil an diesen Stellen weniger mit typischen Verletzungen gerechnet wird.

Verletzungsrisiko beim Inlineskaten mit Fahrradhelm

Beim Inlineskaten ist die Gefahr besonders hoch, nach hinten zu fallen. Ein guter Inlineskating-Helm ist um den Hinterkopf herumgeschlossen und hat nicht die für Fahrradhelme oft typische aerodynamisch spitz zulaufende Form. Beim Sturz mit Inlinern auf den Hinterkopf könnte ein Fahrradhelm entweder stark nach vorne rutschen, wodurch das Kinngeschirr den Fahrer strangulieren kann, oder der Kopf würde nach hinten überstreckt, was im schlimmsten Fall zu Verletzungen der Halswirbelsäule führt.

Ein Fahrradhelm schützt nicht beim Reiten

Eine ähnliche Gefahr besteht, wenn man Fahrradhelme beim Reiten verwendet. Stürze vom Pferd erfolgen oft seitlich, wenn das Pferd eine schnelle Ausweichbewegung vollführt. Auch ein Sturz nach hinten kann niemals ausgeschlossen werden. Der Fahrradhelm würde hier die gleichen Gefahren bergen wie beim Inlineskaten.

Außerdem ist ein Fahrradhelm in seiner Leichtbauweise nicht geeignet, den Schlag eines Pferdehufes abzuwehren. Bei einem Sturz kann dies jedoch lebenswichtig sein. Bei Ausritten ins Gelände könnten Baumzweige in den Lüftungsschlitzen des Fahrradhelmes hängen bleiben und Reiter:innen vom Pferd ziehen oder so aus dem Gleichgewicht bringen, dass sie stürzen.

Das Gurtgeschirr von Fahrrad-, Inlineskate- und Reithelmen ist mittlerweile einheitlich als Drei- oder Vierpunkt Befestigung ausgelegt. Es muss allerdings auf eine feste Einstellung geachtet werden, weil sonst der Helm im Falle eines Sturzes lebensgefährlich verrutschen kann.

Das sollte beim Kinderfahrradkauf beachtet werden

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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