Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Haftung bei Schäden

Haftung bei Schäden © iStock | Alex

Haftung bei Schäden

Haben Kinder an einem parkenden Auto Schaden verursacht oder sind durch einen Unfall mit einem Pkw Schäden entstanden, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ab wann haften Kinder und wann Eltern?

Seit 2002 haften Kinder bis zu zehn Jahren nicht für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursachen. Sie selbst erhalten auch bei eigenem Verschulden – etwa Missachtung der Vorfahrt – vollen Schadenersatz.

Anders ist die Regelung bei parkenden Autos: Fährt ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, gegen ein abgestelltes Kraftfahrzeug, so kann es abhängig von seiner individuellen Einsicht für den Schaden selbst verantwortlich sein.

Darüber hinaus kommt auch eine Haftung der Eltern in Betracht. Diese müssen sich – auch durch entsprechende Kontrollen – davon überzeugen, dass sich ihr Kind im Straßenverkehr auch alleine sicher bewegen kann.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradampel

Ampelregelungen für den Radverkehr

Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten –…

Auf dem Schulweg

Mit dem Rad zur Grundschule

Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab.…

Radfahrübungen im Schonraum

Bevor sich Kinder in den Straßenverkehr wagen, sollten sie auf Plätzen ohne Verkehr üben. Hier können sie sicher und…

Zwei Männer mit Helm fahren auf einem Radweg im urbanen Raum

Wissenswertes zu Fahrradhelmen

Es gibt in Deutschland keine generelle Helmpflicht. Dennoch tragen viele Menschen einen Fahrradhelm. Der ADFC gibt…

Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: 1,5 m innerorts.

StVO-Novelle in Kraft getreten

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

Fahrradklingeln gehören zur vorgeschriebenen Ausrüstung an Fahrrädern.

Fahrradklingeln

Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) mit einer „helltönenden Glocke“ ausgerüstet sein. Die…

Parkschild mit Zeitbeschränkung

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein…

Städtische Verkehrsszene mit Fahrradinfrastruktur

StVO-Novelle: Steckbrief Tempo 30

Die neue StVO erleichtert Tempo 30 an Schulen, Kitas und Krankenhäusern – auch auf Bundesstraßen. Neu sind…

https://www.adfc.de/artikel/haftung-bei-schaeden

Bleiben Sie in Kontakt