Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Haftung bei Schäden

Haftung bei Schäden © iStock | Alex

Haftung bei Schäden

Haben Kinder an einem parkenden Auto Schaden verursacht oder sind durch einen Unfall mit einem Pkw Schäden entstanden, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ab wann haften Kinder und wann Eltern?

Seit 2002 haften Kinder bis zu zehn Jahren nicht für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursachen. Sie selbst erhalten auch bei eigenem Verschulden – etwa Missachtung der Vorfahrt – vollen Schadenersatz.

Anders ist die Regelung bei parkenden Autos: Fährt ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, gegen ein abgestelltes Kraftfahrzeug, so kann es abhängig von seiner individuellen Einsicht für den Schaden selbst verantwortlich sein.

Darüber hinaus kommt auch eine Haftung der Eltern in Betracht. Diese müssen sich – auch durch entsprechende Kontrollen – davon überzeugen, dass sich ihr Kind im Straßenverkehr auch alleine sicher bewegen kann.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradbremse

Fahrradbremsen

Früher war es nicht so einfach, insbesondere bei Nässe, sein Fahrrad zum Stehen zu bringen – heute ist das kein Problem…

Verkehrstraing mit Geflüchteten

Den Regeln der StVO folgen

Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder…

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze…

Verkehrstrainning mit Geflüchteten

ADFC-Radfahrschulen für Erwachsene

Wer das Fahrradfahren neu oder wieder erlernen möchte, findet Hilfe in den etwa 30 ADFC-Radfahrschulen in Deutschland,…

Das Bild zeigt ein Diagramm eines verkehrssicheren Fahrrads mit detaillierten Beschriftungen seiner Sicherheitsausstattung unter dem Titel "Das verkehrssichere Fahrrad". Es werden verschiedene Sicherheitsmerkmale hervorgehoben und beschriftet. Zur Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten sowie ein Dynamo- oder Batterielicht. Bei den Reflektoren sind ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe "Z" hinten, ein weißer Rückstrahler vorne, je zwei gelbe Speichenrückstrahler oder weißes reflektierendes Material pro Laufrad an Speiche, Felge oder Reifen und zwei gelbe Rückstrahler je Pedal aufgeführt. Das Fahrrad verfügt über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine helltönende Klingel am Lenker. Zusätzlich wird erwähnt, dass zugelassene Reflektoren und Leuchten am Prüfzeichen zu erkennen sind, mit dem Beispiel "K 12345".

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Radfahrer und Fußgänger

Gehwege und Fußgängerzonen: Konflikte mit Fußverkehr

Rad- und Fußverkehr brauchen eigene Wege. In Städten fehlt oft der Platz, um sicher voranzukommen. Besonders auf…

Eine fachkundige Kaufberatung kann bei der Entscheidung helfen

Fahrräder bewerten

Fahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt…

Fahrradpendeln ist beliebt

Aktion Radshuttle

Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik. Die Mobilität auf dem Fahrrad wird bereits…

Radfahrer mit Kopfhörer

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder…

https://www.adfc.de/artikel/haftung-bei-schaeden

Bleiben Sie in Kontakt