Eine Probefahrt ist wichtig

Ohne Probefahrt keinen Fahrradkauf. © ADFC | Jens Lehmkühler

Kein Fahrradkauf ohne Probefahrt

Vor dem Kauf eines neuen Fahrrads sollten Kaufinteressierte unbedingt eine Probefahrt machen. Nur so finden sie heraus, ob das Rad passt und die gewünschten Fahreigenschaften hat.

Überlegungen zu Einsatzzweck, Aussehen, Ausstattung oder Preis sind wichtig für die Auswahl des passenden Fahrrrads. Ausschlaggebend für den Kauf sollte aber die Probefahrt sein.

Für eine Probefahrt sollten sich Kaufinteressierte Zeit nehmen, denn auf der kurzen Runde um den Block verrät ein Fahrrad seine Eigenschaften nur oberflächlich – und schon gar nicht, ob es auf Dauer bequem ist.

Ob das Fahrrad passt, lässt sich nur bewerten, wenn es die richtige Größe hat und auf die Fahrerin oder den Fahrer individuell eingestellt wird. Im Fahrradfachhandel können Kaufinteressierte erfahrenes Personal erwarten, das erkennt, welche Größe und Sitzposition zu ihnen passen.

Sattelhöhe richtig einstellen

Bevor die Probefahrt losgeht, muss die Sattelhöhe richtig eingestellt werden. Sitzt man zu tief, lässt sich die Kraft nur unvollständig aufs Rad übertragen und die Knie werden übermäßig belastet. Auch die Schaltungen und der Reifendruck sollten überprüft werden, denn schlappe Reifen und die falsche Übersetzung machen das Radfahren anstrengend und verzerren den Eindruck vom Fahrrad.

Die Probefahrt sollte mindestens fünfzehn Minuten dauern. Eine abwechslungsreiche Strecke mit Kurven, kleinen Anstiegen und Ampelstopps ist empfehlenswert. Nur so bekommt man eine Vorstellung davon, wie gut das Fahrrad in Kurven liegt, wie sich die neuen Bremsen verhalten oder die Schaltung funktioniert.

Praktische Tipps für die Probefahrt

Wie wendig ein Fahrrad ist, lässt sich zum Beispiel herausfinden, wenn man einen Slalomkurs um Pollern oder auf einem Platz enge Achten fährt. Um den Geradeauslauf zu prüfen, wie beim Schulterblick vorm Abbiegen eine Hand vom Lenker nehmen und den Arm ausstrecken. Muss mit der Hand am Lenker nicht oder kaum korrigiert werden muss, spricht das für ein spurtreues Fahrverhalten.

Bremsen vorsichtig testen

Neue Bremsen vorsichtig ausprobieren, denn neue Bremssysteme können unerwartet stark verzögern. Nicht mit einer Vollbremsung starten, sondern an das ungewohnte Bremsverhalten herantasten: beispielsweise während der Fahrt eine weiter weg liegende Markierung wie ein Straßenschild auswählen und versuchen, möglichst genau dort zum Stehen zu kommen. Eine Vollbremsung am besten abseits des Verkehrs probieren.

Sorgfältiger Umgang mit Testrad

Zwar sind Kunden bei auftretenden Schäden auf einer Probefahrt nicht in jedem Fall schadensersatzpflichtig, aber zu einem Mindestmaß an Sorgfalt im Umgang mit dem Testrad verpflichtet.

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko
Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko © ADFC | Jens Lehmkühler

Haftungsverzicht vereinbaren

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder Dritte im Verlauf einer Probefahrt verletzt, ist selbst verantwortlich.

Kund:innen sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den typischen Risiken einer Probefahrt steht und ihnen nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Wenn Fahrradhändler:innen das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung nicht tragen wollen, müssen sie Kund:innen vor Fahrtantritt darauf hinweisen.

Der ADFC empfiehlt vor der Probefahrt einen Haftungsverzicht mit dem Fachhändler oder der Fachhändlerin zu vereinbaren. Eine mündliche Absprache in Gegenwart eines Zeugen wäre ausreichend, besser ist aber ein schriftlicher Nachweis. Kunden und Kundinnen sollten aktiv danach fragen. Bei privat angebotenen Fahrrädern sollten sich beide Seiten über die Haftungsfrage verständigen.

Mehr Infos zu einer Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

 

Den Alltag simulieren

Wer auf einer Probefahrt seinen Alltag simuliert, kann das Fahrrad besser beurteilen. Sprich, wer Steigungen oder Kopfsteinpflaster auf seinen Wegen hat, sollte diese auch in die Probefahrt einbauen. Kopfsteinpflaster ist auch gut geeignet, um die Funktion einer Federgabel zu testen, sofern das neue Rad eine haben soll.

Wer viel mit Gepäcktaschen unterwegs ist, sollte sie auf der Probefahrt beladen ans Fahrrad hängen und testen, ob die Schuhe beim Fahren gegen die Tasche kommen oder ob das beladene Fahrrad bei schneller Fahrt instabil wird.

Je realistischer die Probefahrt ist, desto klar wird, ob das ausprobierte Fahrrad passt.

Ein letzter Tipp vom ADFC

Um besser vergleichen zu können, sollten Kaufinteressierte mehrere Fahrräder Probe fahren, auch günstigere und teurere Modelle. So können sie die Ausstattung am potenziellen Rad besser einordnen und sich überlegen, ob eventuell noch Komponenten wie Sattel oder Lenker getauscht werden sollen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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