Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahrer mit Kopfhörer

Musik hören und Radfahren – was ist erlaubt? © iStock.com/pixdelux

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten – das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden – solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt – oder gar ein Martinshorn überhört – gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Smartphone-Nutzung beim Radfahren

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt – vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Normalerweise zahlen Radfahrende nur die Hälfte der KFZ-Bußgelder, doch das Bundesverkehrsministerium begründet die höhere Summe damit, dass für so einen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Konflikte mt dem Kfz-Verkehr können für Radfahrende stressig sein.

Projekt ESSEM untersucht Stressempfinden von Radfahrenden

Das Projekt ESSEM untersucht Einflussfaktoren auf das Stressempfinden von Radfahrenden, um Radfahren sicherer und…

Geisterfahrer

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch,…

Zwei Männer mit Helm fahren auf einem Radweg im urbanen Raum

Wissenswertes zu Fahrradhelmen

Es gibt in Deutschland keine generelle Helmpflicht. Dennoch tragen viele Menschen einen Fahrradhelm. Der ADFC gibt…

Empfehlungen des ADFC für Käufer:innen von Babboe-Lastenrädern

Der Verkaufsstopp von Babboe-Lastenrädern schlägt große Wellen. Auch in Deutschland besitzen viele Kund:innen…

Auswahl beim Fahrradkauf

Fahrradkauf leicht gemacht

Ich kaufe ein Fahrrad – das klingt nach einer einfachen Sache. Doch das scheinbar uferlose Angebot eines einzelnen…

Gemeinsam genutzte Rad- und Gehwege

15 Irrtümer beim Radfahren aufgeklärt

Immer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in denen man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Was Radfahrende…

Ein Mann trägt ein Fahrrad in einem Treppenhaus.

Fahrräder in Mietwohnung: Wo dürfen sie stehen?

Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem…

Reifen gibt es in großer Auswahl für jeden erdenklichen Einsatzzweck.

Der richtige Reifen

Der Reifen spielt für die Fahreigenschaften des Fahrrads eine wichtige Rolle. Für unterschiedliche Einsatzzwecke gibt es…

Kinder verschiedenen Alters spielen und bewegen sich auf einer gepflasterten Straße vor einem zweistöckigen Backsteingebäude. Über der Straße hängt ein buntes Banner mit der Aufschrift „Schulstraße“ und einem grünen Baum-Symbol. Im Hintergrund sind Erwachsene zu sehen, die die Aktion begleiten.

Schulstraßen: Sicherheit vor dem Schultor

Straßensperrungen vor Schulen zu bestimmten Zeiten schaffen sichere Schulwege. Die neue StVO erleichtert es,…

https://www.adfc.de/artikel/beim-radfahren-abgelenkt-durch-musik-smartphone-und-co

Bleiben Sie in Kontakt